Anmelde- und Teilnahmebedingungen
Die Anmeldung sollte möglichst frühzeitig erfolgen.
Bitte immer Kursnummer, Titel, Absender und Telefonnummer angeben!
Anmeldebestätigungen werden nicht verschickt!
Sie kommen zum angegebenen Termin zum angegebenen Ort und nehmen an der von Ihnen gebuchten Veranstaltung teil. Alle Veranstaltungen finden, wenn kein anderer Ort im Programm angegeben ist, in unseren Räumen, Adalbertsteinweg 257 statt.
Alle Änderungen, Absagen wegen Überfüllung oder Unterbelegung, etc. teilen wir ihnen kurzfristig mit.
Fällt der Kurs aus, überweisen wir die Kursgebühr selbstverständlich in voller Höhe zurück.
HAFTUNG
Die Teilnahme am Seminarangebot ist freiwillig. JedeR TeilnehmerIn übernimmt die Haftung für sich selbst und seine/ihre Handlungen innerhalb und ausserhalb des Seminars.
ABMELDUNGEN
Bis 4 Wochen vor Kursbeginn entstehen lediglich 30 € Bearbeitungskosten, bis 2 Wochen vorher werden 50% der Teilnahmekosten, danach wird der Gesamtbetrag einbehalten oder nachgefordert. Diese Bedingungen gelten auch im Krankheitsfall oder bei Kurswechsel. Wird Ersatz gestellt, entfallen die Kosten bis auf die Bearbeitungskosten.
BILDUNGSSCHECK NRW
Diese Anmeldung nach dem Bildungsscheck-Verfahren NRW wird erst rechtswirksam, wenn dem Bildungswerk ein Zuwendungsbescheid zur Erstattung von 50% der Teilnahme- und Prüfungsgebühren (max. 500 €) von der zuständigen Bewilligungsbehörde ausgestellt wurde.
BILDUNGSURLAUB
Anmelde- und Teilnahmebedingungen
Nach dem neuen Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) muß mindestens 6 Wochen vor Beginn des Seminars der Antrag auf Freistellung mit den erforderlichen Unterlagen beim Arbeitgeber eingegangen sein.
Rücktritt
Bis zu 6 Wochen vor Kursbeginn zahlen sie 30 € Bearbeitungskosten. Bis 3 Wochen vorher werden 50% der Kurskosten fällig, danach wird der Gesamtbetrag einbehalten und nachgefordert. Sollte sie ihr Arbeitgeber nicht freistellen, erhalten sie bei einer Absage bis 3 Wochen vor Seminarbeginn bereits gezahlte Kurskosten zurück, wenn Sie uns den schriftlichen Bescheid des Arbeitgebers vorlegen.
top |