Bildungswerk Aachen

Bildungsurlaub

Sie haben Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)!

Als ArbeitnehmerIn in NRW haben Sie für Ihre berufliche und politische Weiterbildung in der Regel Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr, d.h. Sie können sich fortbilden ohne dafür auf Ihren Erholungsurlaub zurückgreifen zu müssen. Anspruchsberechtigt sind ArbeiterInnen und Angestellte, aber auch HeimarbeiterInnen oder als freie MitarbeiterInnen Tätige, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in NRW haben. Auch Arbeitslose und Hausfrauen/–männer können an Bildungsurlaubs-veranstaltungen teilnehmen.
Als Bildungsurlaub anerkannt sind grundsätzlich Veranstaltungen, die an mindestens drei zusammenhängenden Seminartagen stattfinden. Die entsprechenden Seminare sind in unserem Programm mit „Bildungsurlaub“ gekennzeichnet.

Inhalte

Der Inhalt der Weiterbildung ist nicht auf die ausgeübte Arbeitstätigkeit beschränkt. Die Seminarinhalte bei der beruflichen Weiterbildung sollten in der beruflichen Tätigkeit aber zumindest zu einem mittelbaren Vorteil für den Arbeitgeber führen.

Formalia

Sie werden auf Antrag von der Arbeit freigestellt. Lohn und Gehalt müssen weiterhin gezahlt werden. Wenn Sie sich für ein Seminar angemeldet haben, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber bis spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn die entsprechenden Unterlagen, die Sie von uns erhalten haben, vorlegen.
Bis spätestens drei Wochen nach Ihrer Mitteilung müssen Sie eine Zu- oder Absage erhalten haben. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Reaktion Ihres Arbeitgebers vorliegt, gilt die Freistellung als erfolgt. Nur aus betrieblichen Gründen oder wegen Urlaubsansprüchen anderer ArbeitnehmerInnen kann die Teilnahme abgelehnt werden. Dies muss jedoch innerhalb von drei Wochen nach der Mitteilung schriftlich, mit der Angabe von nach dem AWbG zulässigen Gründen, erfolgen. In diesem Falle würden wir Ihnen Ihre Gebühren rückerstatten.
Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann in Absprache mit dem Arbeitgeber auf 10 Bildungsurlaubstage zusammengefasst werden. Wenn Sie Probleme mit der Beantragung Ihres Bildungsurlaubes haben oder andere Unklarheiten bestehen, beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen weiter! Sprechen Sie uns an!
Grundsätzlich sind unsere Bildungsurlaubsseminare im Sinne des AWbG anerkannt und benötigen keine Einzelgenehmigung, da das Bildungswerk Aachen eine staatlich anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung ist (AZ: IV C 2-21-8-2539/92).
Achten Sie auf unseren Hinweis „Bildungsurlaub“ bei den Bildungsurlaubs-fähigen Seminaren.

Weiterbildungsgesetz

§ 1 Recht auf Weiterbildung

(1) Jede und jeder hat das Recht, die zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und zur freien Wahl des Berufs erforderlichen Kenntnisse und Qualifikationen zu erwerben und zu vertiefen. […]

§ 3 Aufgaben der Weiterbildung

(1) Das Bildungsangebot der Einrichtungen der Weiterbildung umfasst Inhalte, die die Entfaltung der Persönlichkeit fördern, die Fähigkeit zur Mitgestaltung des demokratischen Gemeinwesens stärken und die Anforderungen der Arbeitswelt bewältigen helfen.Es umfasst die Bereiche der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung und schließt den Erwerb von Schulabschlüssen und Eltern- und Familienbildung ein.