50 Jahre Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen

Die Einladung zum Festakt am 25.11.2024 fand regen Zuspruch bei Vertreter*innen von Volkshochschulen und von freien Bildungsinitiativen. Eröffnet wurde die Feierstunde von Städteregionsrat Tim Grüttemeier und Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen. Beide betonten den Stellenwert, den die allgemeine Weiterbildung für eine lebenswerte Region heute in und Zukunft hat.

Klaus Kaiser, ehemaliger parlamentarischer Staatssekretär, schilderte lebhaft, wie es zur Novellierung des Gesetzes in 2021 kam. Bemerkenswert ist nach wie vor, dass das Gesetz durch einen überparteilichen Konsens getragen wurde und wird. Das macht, seiner Ansicht nach, Mut für die Zukunft, denn der Bedarf nach Weiterbildung wird zunehmen und seine Befriedigung durch eine plurale Trägerlandschaft darf nicht zum parteipolitischen Spielball werden. Dem schloss sich auch der zweite Festredner, Professor Josef Schrader vom Deutschen Institut für Erwachsenbildung an. Er ordnete die Rahmenbedingungen in Nordrhein-Westfalen in den bundesweiten Zusammenhang ein. Ein Problem sieht er darin, dass der Weiterbildungssektor in Deutschland zu zersplittert und zu sehr unterfinanziert ist. Herausforderungen, die nicht in NRW gelöst werden können, sondern nur auf der Bundesebene. Das betonten auch die Landtagspolitiker*innen Julia Eisentrau (Grüne), Carolin Kirsch (SPD) und Daniel Scheen-Pauls (CDU) in der abschließenden Talkrunde. Erfreulich, dass hier die Herausforderungen für die politische Bildung und Familienbildung einen breiten Raum einnahmen.

Somit bleibt es für das Netzwerk nicht beim Blick zurück auf 50 Jahre, sondern die zentralen Aspekte der Zukunftsentwicklung sind markiert.

 

(Foto © Bischöfliche Akademie)