Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes Aachen
Grundlagen
Die Satzung des Bildungswerks Aachen / Kommunikatives Handeln e. V. und das Weiterbildungsgesetz (WbG) des Landes NRW bilden die Grundlagen für die Arbeit der Bildungseinrichtung. Diese können in der Geschäftsstelle des Bildungswerks Aachen eingesehen werden.
§ 1 Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen Teilnehmenden an Veranstaltungen und dem Bildungswerk Aachen. Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich sein, die dem Teilnehmenden vor Abgabe der Anmeldung in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung oder einem Teilnahmevertrag zugänglich gemacht werden. Im Fall von Widersprüchen dieser besonderen Bedingungen zu diesen AGB gehen die besonderen Bedingungen vor. Abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Teilnahmebedingungen des Teilnehmenden werden ausgeschlossen. Individualvereinbarungen mit dem Teilnehmenden sind hiervon unberührt und bleiben wirksam.
Für Inhouse-Veranstaltungen gelten die Regelungen unter § 7.
§ 2 Teilnahme
1. Die Teilnahme an Veranstaltungen des Bildungswerks Aachen steht allen Interessierten offen.
2. Für einzelne Veranstaltungen können aus sachlichen Gründen besondere Teilnahmevoraussetzungen gelten (z.B. erforderliche Vorkenntnisse, berufliche Qualifikationen, gesetzliche Zugangsvoraussetzungen, ein bestimmtes Mindestalter, gesundheitliche oder körperliche Anforderungen, die Begrenzung der Teilnehmerzahl). Besondere Teilnahmevoraussetzungen werden in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung oder im Teilnahmevertrag angegeben. Die teilnehmende Person ist dafür verantwortlich, die dort genannten Voraussetzungen vor der Anmeldung zu prüfen und auf Verlangen nachzuweisen.
§ 3 Anmeldung
1. Für Fortbildungen und Seminare ist eine Anmeldung nötig. Das Anmeldeverfahren kann variieren und ist in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung beschrieben.
2. Eine erfolgte Anmeldung ist verbindlich. Der Teilnahmevertrag kommt erst mit Zugang der gesonderten Anmeldebestätigung oder durch Aufnahme der Leistung durch das Bildungswerk Aachen zustande. Die teilnehmende Person ist an ihr Angebot längstens bis zum Ablauf von sieben Werktagen nach Zugang der Anmeldung gebunden, sofern das Bildungswerk Aachen nicht innerhalb dieses Zeitraums die Anmeldung bestätigt oder deren Annahme ablehnt.
3. Vorträge und sonstige Veranstaltungen, für die keine Anmeldung erforderlich ist, sind gesondert gekennzeichnet.
4. Es besteht von Seiten der Teilnehmenden kein Anspruch auf eine*n bestimmte*n Referent*in (siehe § 4 (4)).
§ 3a Online-Anmeldung
1. Bei einer Online-Anmeldung werden der teilnehmenden Person vor Abgabe der Anmeldung die wesentlichen Eigenschaften der Veranstaltung, der Veranstaltungstermin, die Dauer, der Veranstaltungsort, die Teilnahmevoraussetzungen, das Teilnahmeentgelt einschließlich etwaiger weiterer Kosten sowie die maßgeblichen Zahlungs- und Teilnahmebedingungen angezeigt.
2. Vor dem Absenden der Anmeldung kann die teilnehmende Person ihre Eingaben überprüfen und über die vorgesehenen technischen Möglichkeiten berichtigen. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
3. Die AGB und die besonderen Bedingungen der jeweiligen Veranstaltung können vor Abgabe der Anmeldung abgerufen, heruntergeladen und gespeichert werden.
4. Die Anmeldung wird durch Betätigung der Schaltfläche „Kostenpflichtig anmelden“ abgegeben. Mit der Anmeldung gibt die teilnehmende Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrags ab.
5. Der Eingang der Online-Anmeldung wird unverzüglich elektronisch bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar.
6. Der Teilnahmevertrag kommt erst mit Zugang der gesonderten Anmeldebestätigung oder durch Aufnahme der Leistung durch das Bildungswerk Aachen zustande. Die teilnehmende Person ist an ihr Angebot längstens bis zum Ablauf von sieben Werktagen nach Zugang der Anmeldung gebunden, sofern das Bildungswerk Aachen nicht innerhalb dieses Zeitraums die Anmeldung bestätigt oder deren Annahme ablehnt.
7. Nach Vertragsschluss wird der angemeldeten Person der Vertragstext einschließlich der AGB auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. als PDF-Datei) zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt durch Übersendung einer E-Mail mit dem Vertragstext oder durch Bereitstellung zum Download.
8. Verbrauchern steht bei Online-Anmeldung ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten sind der Widerrufsbelehrung zu entnehmen (siehe „Widerrufsbelehrung“). Die teilnehmende Person kann den Widerruf auch über die auf der Website des Bildungswerks Aachen bereitgestellte Widerrufsfunktion (Schaltfläche „Vertrag widerrufen”) erklären. Das Bildungswerk Aachen bestätigt den Zugang eines auf diesem Weg erklärten Widerrufs unverzüglich per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse.
§ 4 Beginn und Dauer, Ort und Inhalt
1. Beginn und Dauer der Veranstaltungen und die Unterrichtsorte werden auf der Website, der Programmübersicht und in den jeweiligen Einzelausschreibungen veröffentlicht.
2. Das Bildungswerk Aachen kann den Veranstaltungsort oder einzelne Termine aus sachlich gerechtfertigten organisatorischen Gründen ändern, wenn dies für die teilnehmende Person zumutbar ist und der Charakter, der zeitliche Umfang und die wesentlichen Inhalte der Veranstaltung erhalten bleiben.
3. Eine Verlegung an einen anderen Ort oder eine Änderung der Veranstaltungszeiten wird der teilnehmenden Person rechtzeitig mitgeteilt. Bei einer wesentlichen und unzumutbaren Änderung kann die teilnehmende Person vom Teilnahmevertrag zurücktreten. Bereits geleistete Teilnahmeentgelte werden in diesem Fall anteilig erstattet, soweit die Veranstaltung nicht oder nur teilweise besucht wird.
4. Ein Wechsel der Referentin oder des Referenten ist zulässig, sofern die Ersatzperson fachlich geeignet ist und die Veranstaltung inhaltlich im Wesentlichen unverändert durchgeführt wird.
5. Eine geringfügige Änderung des Ablaufs, der Reihenfolge einzelner Inhalte oder der eingesetzten Methoden bleibt zulässig, wenn dadurch der Gesamtcharakter und der vereinbarte Umfang der Veranstaltung nicht wesentlich verändert werden.
§ 5 Teilnahmekosten
1. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden zur Zahlung der Veranstaltungsgebühren und ggf. Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Zahlungen können per Rechnung oder Lastschrift erfolgen.
2. Die Teilnahmekosten sind vor Veranstaltungsbeginn fällig. Die Verpflichtung zur Zahlung der vollen Teilnahmekosten besteht auch dann, wenn die Veranstaltung nur teilweise besucht wird.
§ 6 Absage einer Veranstaltung durch das Bildungswerk Aachen, Rücktritt bzw. Stornierung der Anmeldung durch die angemeldete Person, Abbruch der Veranstaltung durch den*die Teilnehmende*n
1. Liegen für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor oder ist es nicht möglich, eine Fortbildung programmgemäß durchzuführen – aus Gründen, die nicht vom Bildungswerk Aachen zu vertreten sind – so kann eine Veranstaltung abgesagt werden. Hierüber setzt das Bildungswerk Aachen die angemeldete Person unverzüglich in Kenntnis. Bei einer Absage einer Veranstaltung durch das Bildungswerk Aachen werden bereits an das Bildungswerk Aachen geleistete Zahlungen voll erstattet.
2. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der vollständigen Teilnahmegebühr. Das Bildungswerk räumt der teilnehmenden Person unabhängig von einem gesetzlichen Widerrufs- oder Kündigungsrecht ein vertragliches Rücktrittsrecht zu folgenden Bedingungen ein:
a) Bei einem Rücktritt bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die teilnehmende Person gegen Zahlung eines Bearbeitungsentgelts von 30 Euro von der Zahlung der Teilnahmegebühr freigestellt.
b) Bei einem Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die teilnehmende Person gegen Zahlung von 50 % der Teilnahmegebühr von der Zahlung des verbleibenden Betrags freigestellt.
c) Bei einem späteren Rücktritt bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der vollständigen Teilnahmegebühr bestehen.
d) Der Rücktritt ist innerhalb der maßgeblichen Fristen in Textform gegenüber dem Bildungswerk zu erklären. Die Erklärung kann insbesondere per E-Mail erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang beim Bildungswerk.
e) Bei Verhinderung kann die teilnehmende Person eine geeignete Ersatzperson benennen. Die Ersatzperson muss etwaige Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Die Benennung hat dem Bildungswerk Aachen rechtzeitig in Textform unter Angabe der erforderlichen Kontaktdaten zuzugehen. In diesem Fall werden lediglich die unter a) genannten angemessenen Bearbeitungskosten berechnet. Ebenso werden lediglich die Bearbeitungskosten gemäß a) berechnet, wenn das Bildungswerk Aachen einen Ersatzteilnehmer findet (Warteliste, o.ä.) und die Veranstaltung ausgebucht ist.
f) Bei Anmeldungen aufgrund des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes werden bereits geleistete Kurskosten zudem vollständig erstattet, wenn derdie Arbeitgeberin die teilnehmende Person – trotz rechtzeitiger Beantragung (min. 6 Wochen vor Beginn der Fortbildung) – nicht zur Teilnahme am Bildungsurlaub freistellt und die teilnehmende Person dies durch Vorlage der schriftlichen Ablehnung nachweist.
3. Die vorstehenden Rücktritts- und Stornierungsbedingungen gelten auch bei einer Verhinderung oder einem Abbruch der Teilnahme aus Gründen, die die teilnehmende Person zu vertreten hat, insbesondere bei einer persönlichen Verhinderung oder Erkrankung.
4. Die vorstehenden Regelungen gelten unbeschadet gesetzlicher Rechte, insbesondere des Rechts zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Gesetzliche Rechte wegen einer vom Bildungswerk zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben ebenfalls unberührt
§ 7 Besondere Regelungen für Inhouse-Veranstaltungen
1. Im Fall von Inhouse-Veranstaltungen (Veranstaltungen vor Ort bei einer Institution oder anderen Kunden) kommt der Vertragsschluss durch Annahme des Angebots des Bildungswerkes zustande. Das Angebot sowie der Vertragsschluss können mündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
2. Beginn und Dauer, Ort und Inhalt werden ebenso wie die zu zahlende Vergütung im Rahmen des Vertragsschlusses einvernehmlich festgelegt. Die vereinbarte Vergütung wird mit Rechnungsstellung durch das Bildungswerk Aachen fällig und ist in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten, sofern nicht im jeweiligen Einzelfall ausdrücklich etwas anderweitiges vereinbart wurde.
3. Der Kunde wird die für die Veranstaltung erforderlichen Räumlichkeiten, Medien, etc. auf eigene Kosten zur Verfügung stellen und dem Bildungswerk Aachen alle für die Durchführung der Inhouse-Veranstaltung notwendigen Informationen zukommen lassen.
4. Es besteht von Seiten des Kunden kein Anspruch auf eine*n bestimmte*n Referent*in (siehe § 4 (4)).
5. Der Vertragsschluss verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Das Bildungswerk Aachen räumt den Kunden ein vertragliches Rücktrittsrecht entsprechend den Regelungen unter § 6 (2) a) bis d) ein. Terminverschiebungswünsche des Kunden wird das Bildungswerk Aachen prüfen und, wenn möglich, gegen eine Bearbeitungsgebühr von 30 EURO durchführen.
6. Bei Absagen der Inhouse-Veranstaltung durch das Bildungswerk Aachen aufgrund von nicht zu vertretenden Gründen gilt § 6 (1) entsprechend.
7. Die vorstehenden Regelungen gelten unbeschadet gesetzlicher Rechte, insbesondere des Rechts zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Gesetzliche Rechte wegen einer vom Bildungswerk zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben ebenfalls unberührt.
§ 8 Personenbezogene Daten
1. Das Bildungswerk Aachen verarbeitet personenbezogene Daten der teilnehmenden Personen nur im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Einzelheiten der Verarbeitung, insbesondere die Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, die Kategorien der verarbeiteten Daten, Empfänger, Speicherdauer und Betroffenenrechte, ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung des Bildungswerks Aachen.
2. Die Datenschutzerklärung wird der teilnehmenden Person vor oder spätestens bei Erhebung der personenbezogenen Daten in geeigneter Form zugänglich gemacht und kann jederzeit über die Website des Bildungswerks Aachen abgerufen werden.
3. Für die Anmeldung und Durchführung der Veranstaltung werden insbesondere die hierfür erforderlichen Kontaktdaten verarbeitet. Welche Angaben erforderlich sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Anmeldeformular. Nicht erforderliche Angaben sind freiwillig.
4. Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit dies für die Anmeldung, Organisation, Durchführung oder Abrechnung der Veranstaltung erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine sonstige datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage hierfür vorliegt.
5. Eine Einwilligung in die Verwendung von Foto-, Video- oder Audioaufnahmen, wird – soweit erforderlich – gesondert und freiwillig eingeholt. Die Teilnahme an der Veranstaltung wird nicht von einer Einwilligung in eine nicht erforderliche Datenverarbeitung abhängig gemacht.
§ 9 Haftung
1. Wir haften bei der Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen oder sonstigen vertraglichen Abreden nichts anderes ergibt.
2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der*die Vertragspartner*in regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben sowie bei zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
4. Für den Verlust von Gegenständen der Teilnehmenden bei der An- und Abreise sowie während einer Veranstaltung kann das Bildungswerk Aachen keinen Ersatz leisten, es sei denn, der Verlust ist auf eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Wir weisen darauf hin, dass die Bildungsstätte öffentlich zugänglich ist und deshalb Teilnehmende die von ihnen mitgebrachten Gegenstände nicht unbeaufsichtigt lassen dürfen.
§ 10 Höhere Gewalt
1. Außergewöhnliche Ereignisse wie Naturkatastrophen, erhebliche Verkehrsstörungen, behördliche Maßnahmen, Epidemien oder Pandemien, Ausfälle der für die Veranstaltung erforderlichen Räumlichkeiten oder plötzliche Erkrankung der*des Referent*in ohne Verfügbarkeit einer zumutbaren Vertretung sowie sonstige Fälle von höherer Gewalt, die das Bildungswerk Aachen nicht zu vertreten hat, befreien das Bildungswerk Aachen für die Dauer ihrer Auswirkung von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Das Bildungswerk Aachen informiert die angemeldeten Personen über die Absage, Verschiebung oder wesentliche Änderung unverzüglich, sobald die maßgeblichen Umstände bekannt sind.
2. Bei einer endgültigen Absage der Veranstaltung werden bereits geleistete Teilnahmeentgelte vollständig erstattet.
3. Wird die Veranstaltung auf einen Ersatztermin verschoben, kann die teilnehmende Person innerhalb einer angemessenen Frist erklären, dass sie den Ersatztermin nicht wahrnimmt. In diesem Fall wird das bereits gezahlte Teilnahmeentgelt vollständig erstattet.
4. Eine Schadensersatzhaftung des Bildungswerks Aachen für Schäden, die ohne schuldhafte Pflichtverletzung des Bildungswerkes ausschließlich durch ein Ereignis nach Absatz 1 verursacht wurden, ist – insbesondere auch bezüglich des Ersatzes von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall – ausgeschlossen.
§ 11 Hausordnungen
Die Veranstaltungen des Bildungswerks Aachen finden in unterschiedlichen Tagungshäusern und Veranstaltungsstätten statt. Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte ist zu beachten.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt.
Aachen, den 20.08.2026
Bildungswerk Aachen

