Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes Aachen


Grundlagen

Die Satzung des Bildungswerks Aachen / Kommunikatives Handeln e. V. und das Weiterbildungsgesetz (WbG) des Landes NRW bilden die Grundlagen für die Arbeit der Bildungseinrichtung. Diese können in der Geschäftsstelle des Bildungswerks Aachen eingesehen werden.


§ 1 Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen Teilnehmenden an Veranstaltungen und dem Bildungswerk Aachen. Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich sein, die in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung oder einem Teilnahmevertrag ausgewiesen sind. Im Fall von Widersprüchen dieser besonderen Bedingungen zu diesen AGB gehen die besonderen Bedingungen vor. Abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Teilnahmebedingungen des Teilnehmenden werden ausgeschlossen.


§ 2 Teilnahme

1. Die Teilnahme an Veranstaltungen des Bildungswerks Aachen steht allen Interessierten offen.

2. In besonderen Fällen können Zugangs-, Tätigkeits- oder Leistungsvoraussetzungen vorgeschrieben sein.


§ 3 Anmeldung

1. Für Fortbildungen und Seminare ist eine Anmeldung nötig. Das Anmeldeverfahren kann variieren und ist in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung beschrieben.

2. Eine erfolgte Anmeldung ist verbindlich. In der Regel erhalten die Teilnehmenden eine Anmeldebestätigung. Sie ist jedoch nicht Bedingung für die Verbindlichkeit ihrer Anmeldung. Wenn Teilnehmende sich online anmelden, erhalten sie eine automatisierte Bestätigung. Das Bildungswerk Aachen wird Teilnehmende benachrichtigen, falls die Veranstaltung bereits ausgebucht ist oder ausfällt.

3. Vorträge und sonstige Veranstaltungen, für die keine Anmeldung erforderlich ist, sind gesondert gekennzeichnet.

4. Es besteht von Seiten der Teilnehmenden kein Anspruch auf eine*n bestimmte*n Referent*in.

 

§ 4 Beginn und Dauer

Beginn und Dauer der Veranstaltungen und die Unterrichtsorte werden auf der Website, der Programmübersicht und in den jeweiligen Einzelausschreibungen veröffentlicht.


§ 5 Teilnahmekosten

1. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden zur Zahlung der Veranstaltungsgebühren und ggf. Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

2. Die Teilnahmekosten sind vor Veranstaltungsbeginn fällig. Die Verpflichtung zur Zahlung der vollen Teilnahmekosten besteht auch dann, wenn die Veranstaltung nur teilweise besucht wird.

3. Bildungsscheck NRW: Die Anmeldung nach dem Bildungsscheck-Verfahren NRW wird erst rechtswirksam, wenn dem Bildungswerk Aachen eine Anmeldung und der entsprechende Bildungsscheck vorliegen.


§ 6 Absage einer Veranstaltung durch das Bildungswerk Aachen, Rücktritt bzw. Stornierung der Anmeldung durch die angemeldete Person, Abbruch der Veranstaltung durch den*die Teilnehmende*n

1. Liegen für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor oder ist es nicht möglich, eine Fortbildung programmgemäß durchzuführen – aus Gründen, die nicht vom Bildungswerk Aachen zu vertreten sind – so kann eine Veranstaltung abgesagt werden. Hierüber setzt das Bildungswerk Aachen die angemeldete Person unverzüglich in Kenntnis.
Bei einer Absage einer Veranstaltung durch das Bildungswerk Aachen werden bereits an das Bildungswerk Aachen geleistete Zahlungen voll erstattet.

2. Storniert eine angemeldete Person ihre Anmeldung bzw. tritt von der Anmeldung zurück, so entstehen bis 4 Wochen vor Kursbeginn lediglich 30 € Bearbeitungskosten; bis 2 Wochen vorher sind 50 % der Teilnahmekosten, danach der Gesamtbetrag zu zahlen und wird dementsprechend einbehalten oder nachgefordert. Diese Bedingungen gelten grundsätzlich auch im Krankheitsfall sowie bei Abbruch der Veranstaltung durch den*die Teilnehmende*n. Der betreffenden Person steht es frei, bei Verhinderung einen Ersatz zu stellen. In diesem Fall werden der betreffenden Person lediglich die oben genannten Bearbeitungskosten berechnet. Stornierungen bedürfen der Schriftform und sind unter Einhaltung der Fristen an das Bildungswerk Aachen zu richten.
Es bleibt der angemeldeten Person hinsichtlich der in Ansatz gebrachten Bearbeitungskosten unbenommen, dem Bildungswerk Aachen nachzuweisen, dass ihr in diesem Fall ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

3. Bei Anmeldungen aufgrund des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes gelten die Regelungen in § 7.


§ 7 Gesonderte Bedingungen bei Bildungsurlaub

Nach dem neuen Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) muss mindestens 6 Wochen vor Beginn der Fortbildung der Antrag auf Freistellung mit den erforderlichen Unterlagen bei dem*der Arbeitgeber*in eingegangen sein.

Rücktritt / Stornierung durch die angemeldete Person bei Bildungsurlaub

Bis zu 6 Wochen vor Kursbeginn hat der*die Teilnehmende bei Stornierung 30 € Bearbeitungskosten zu zahlen; bis 3 Wochen vorher werden 50 % der Kurskosten fällig, danach ist der Gesamtbetrag zu zahlen und wird dementsprechend einbehalten oder nachgefordert. Sollte der*die Arbeitgeber*in die betreffende Person nicht freistellen, erhält sie gegen Vorlage der schriftlichen Ablehnung bei einer Absage bis 3 Wochen vor Fortbildungsbeginn bereits gezahlte Kurskosten zurück. In diesem Fall sind dann lediglich die oben genannten Bearbeitungskosten zu zahlen.


§ 8 Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten werden über EDV unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gespeichert. Genaue Angaben zu Name, Adresse und – in Einzelfällen – Geburtsdatum sind zur Bearbeitung der Anmeldung erforderlich. Die Telefonnummer und Emailadresse ist für organisatorische Zwecke hilfreich. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zur Durchführung der Veranstaltung zulässig. Auf die Informationen zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten, die jede*r Teilnehmende erhält, wird Bezug genommen.


§ 9 Haftung

1. Wir haften bei der Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen oder sonstigen vertraglichen Abreden nichts anderes ergibt.

2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der*die Vertragspartner*in regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine davon unabhängige Garantie übernommen haben.

4. Für den Verlust von Gegenständen der Teilnehmenden bei der An- und Abreise sowie während einer Veranstaltung kann das Bildungswerk Aachen keinen Ersatz leisten, es sei denn, der Verlust ist auf eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits zurückzuführen. Wir weisen darauf hin, dass die Bildungsstätte öffentlich zugänglich ist und deshalb Teilnehmende die von ihnen mitgebrachten Gegenstände nicht unbeaufsichtigt lassen dürfen.

 

§ 10 Höhere Gewalt

Außergewöhnliche Ereignisse wie Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Krankheit der*des Referent*in sowie sonstige Fälle von höherer Gewalt, die das Bildungswerk Aachen nicht zu vertreten hat, befreien das Bildungswerk Aachen für die Dauer ihrer Auswirkung von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Das Bildungswerk Aachen wird der betreffenden Person, sofern möglich, eine alternative Veranstaltung oder eine Verschiebung anbieten. Ist eine Einigung nicht möglich und tritt die betreffende Person vom Vertrag zurück, gilt die Regelung des § 6 (1) dieser AGB. Eine Schadensersatzhaftung des Bildungswerks Aachen ist in diesen Fällen, insbesondere bezüglich des Ersatzes von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall, ausgeschlossen.


§ 11 Sonstiges

1. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

2. Die Veranstaltungen des Bildungswerks Aachen finden in unterschiedlichen Tagungshäusern und Veranstaltungsstätten statt. Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte ist zu beachten.


§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt.


Aachen, den 04.08.2023

Bildungswerk Aachen