Referent*in
Qualifikation zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g Abs. 3 SGB V)
Kursnummer: H25-0519A
Der demographische Wandel und die Stärkung der häuslichen Versorgung führen zu kurzen Verweildauern bei Menschen, die hochaltrig und fortgeschritten pflegebedürftig in die stationären Einrichtungen der Altenhilfe einziehen. Der Gesetzgeber möchte durch ein frühzeitiges qualifiziertes Beratungsangebot betroffene Menschen und ihre Zugehörigen befähigen, für ihre letzte Lebensphase eine individuelle und selbstbestimmte gesundheitliche Versorgungsplanung in den Blick zu nehmen. Die Integration einer gesundheitlichen Versorgungsplanung in vollstationären Pflegeeinrichtungen und der Eingliederungshilfe setzt einen Organisationsentwicklungsprozess voraus, d. h. sie muss in alle Strukturen und Prozesse eingebunden sein. Frühzeitige und regelmäßige Räume zur Verständigung und Umsetzung des Bewohnerwillens sorgen für größtmögliche Sicherheit für alle Beteiligten. Auf diese Weise können nicht mehr indizierte Krankenhauseinweisungen vermieden werden. In sensiblen Kommunikationsräumen entstehen abgestimmte individuelle und selbstbestimmte Notfallplanungen hinsichtlich ethisch sensibler Entscheidungen sowie medizinscher, pflegerischer, psychosozialer und spiritueller Wünsche, Willensbekundungen, Bedürfnisse sowie Behandlungsmaßnahmen. Die Begleitung am Lebensende ist häufig multiprofessionell und sektorenübergreifend. Eine gemeinsame vorausschauende Planung ist vernetzt nach innen wie nach außen. Möglichst wenig Reibungsfläche an den Schnittstellen erhöht die Versorgungsqualität von schwerkranken Menschen und ihren Zugehörigen.
Ziele:
In dieser zertifizierten Weiterbildung werden Sie befähigt, eine frühe Beratung für die Entscheidungen am Lebensende durchzuführen und darüber hinaus für Ihre Einrichtung die gesundheitliche Versorgungsplanung zu koordinieren und die Organisations- und Durchführungsverantwortung zu übernehmen. Die gesundheitliche Versorgungsplanung lehnt sich an das internationale Konzept des „Advance Care Planning“ (ACP) an. Im Rahmen der gesundheitlichen Versorgungsplanung soll es betroffenen Menschen, ihrem sozialen Netz sowie den gesetzlichen Betreuern ermöglicht werden, Vorstellungen zu entwickeln über (palliativ-)medizinische-pflegerische Interventionen und Grenzen. Darüber hinaus ihre Fragen zu stellen und ihre Bedürfnisse zu formulieren in Bezug auf existenzielle emotionale und psychosoziale Wünsche und Sorgen sowie zu möglicher spiritueller Begleitung. Die Autonomie und die Lebensqualität von Menschen stehen dabei im Mittelpunkt. Dazu werden Grundlagen zur systemischen Beratungskompetenz, palliativmedizinisches und pflegerisches Fachwissen, eine hospizliche Haltung und Netzwerkkompetenzen vermittelt.
Inhalte:
- Koordinierung der gesundheitlichen Versorgungsplanung (§ 132g Abs. 3 SGB V) – einrichtungsintern und -extern
- Durchführungsverantwortung für den gesamten Beratungsprozess
- Systemische Beratungskompetenz in sensiblen und herausfordernden Gesprächen
- Palliativpflegerisches und medizinisches Fachwissen
- Ethisch-rechtliche Grundlagen zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- Strukturieren und Moderieren von (palliativen) Fallgesprächen
- Dokumentation von vorbereitender Krisen- und Notfallplanung
- Kooperation und Mitwirkung in einem regionalen palliativen Netzwerk
- Barrierefreie Kommunikation für Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Bitte beachten Sie:
Peergruppenarbeit (kollegialer Austausch außerhalb der Präsenztage), Konzeptentwicklung für die gesamte Organisation zum § 132g und eine Abschlussarbeit sind Bestandteile dieser Weiterbildung.
Zielgruppe:
Für die Berufsgruppen der Mediziner*innen, Pflegekräfte, Medizinische Fachangestellte, Sozialarbeiter*innen, Heilerziehungspfleger*innen, Erzieher*innen und vergleichbare Ausbildungen
1. Teil: Theorie und Praxis (60 UE):
- 7 Tage
1. Zertifizierung: Antrag auf anteilige Personalstelle kann bei den jeweiligen Landeskassen gestellt werden.
2. Teil – Praxisphase:
- 2 Tage Reflexion und Coaching der durchgeführten Beratungsprozesse / ethisch-rechtliche und ethisch medizinische Aspekte
- 2 Tage Reflexion und Coaching der durchgeführten Beratungsprozesse plus Abschlusspräsentation der Teilnehmer*nnen
2. Zertifizierung für Landeskasse sollte spätestens nach Ablauf eines Jahres nach 1. Antrag eingereicht werden.
Termine
Montag | 19.05.2025 | 09:00 – 17:00 Uhr |
Dienstag | 20.05.2025 | 09:00 – 17:00 Uhr |
Mittwoch | 21.05.2025 | 09:00 – 17:00 Uhr |
Donnerstag | 22.05.2025 | 09:00 – 17:00 Uhr |
Freitag | 23.05.2025 | 09:00 – 17:00 Uhr |
Mittwoch | 27.08.2025 | 09:00 – 17:00 Uhr |
Donnerstag | 28.08.2025 | 09:00 – 17:00 Uhr |
Mittwoch | 01.10.2025 | 09:00 – 17:00 Uhr |
Donnerstag | 02.10.2025 | 09:00 – 17:00 Uhr |
Montag | 01.12.2025 | 09:00 – 17:00 Uhr |
Dienstag | 02.12.2025 | 09:00 – 17:00 Uhr |
- Kursnummer: H25-0519A