Start Kurse Qualifikation zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g Abs. 3 SGB V)
Qualifikation zur gesundheitlichen Versorgungsplanungan elderly woman looking ahead
Qualifikation zur gesundheitlichen Versorgungsplanung

Referent*in

  • Jürgen Spicher
    Jürgen Spicher

    Dipl. Sozialarbeiter; Systemischer Familienberater; Systemischer Organisationsberater

  • Prof. Dr. Roman Rolke
    Prof. Dr. Roman Rolke

    Lehrstuhl für Palliativmedizin der Uniklinik RWTH Aachen; Arzt für Neurologie und Palliativmedizin; Forschung und Lehre im Bereich Schmerz sowie neurologischer Themen der Palliativmedizin

  • Susanne Kiepke-Ziemes
    Susanne Kiepke-Ziemes

    Dipl. Sozialpädagogin; Lehrende für systemische Beratung, Therapie und Coaching (DGSF); Kursleiterin Palliative Care

  • Veronika Schönhofer-Nellessen
    Veronika Schönhofer-Nellessen

    Leiterin des Bildungswerkes Aachen und der Servicestelle Hospiz; Geschäftsführerin des Vereins Palliatives Netzwerk für die Region Aachen e. V.; Organisationsentwicklung / Ethik in Organisationen

Ort

Bildungswerk Aachen
Adalbertsteinweg 257, 52066 Aachen

Bildungsurlaub

Diese Fortbildung können Sie auch als Bildungsurlaub anerkennen lassen.

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Datum

10.11.2025 - 02.06.2026

Kursdauer

(11 Tage)
9:00 - 17:00

Teilnahmegebühr

1.430,00 €

Zielgruppen

Servicestelle Hospiz
Zur Anmeldung

Qualifikation zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g Abs. 3 SGB V)

Kursnummer: H25-1110

Der demographische Wandel und die Stärkung der häuslichen Versorgung führen zu kurzen Verweildauern bei Menschen, die hochaltrig und fortgeschritten pflegebedürftig in die stationären Einrichtungen der Altenhilfe einziehen. Der Gesetzgeber möchte durch ein frühzeitiges qualifiziertes Beratungsangebot betroffene Menschen und ihre Zugehörigen befähigen, für ihre letzte Lebensphase eine individuelle und selbstbestimmte gesundheitliche Versorgungsplanung in den Blick zu nehmen. Die Integration einer gesundheitlichen Versorgungsplanung in vollstationären Pflegeeinrichtungen und der Eingliederungshilfe setzt einen Organisationsentwicklungsprozess voraus, d. h. sie muss in alle Strukturen und Prozesse eingebunden sein. Frühzeitige und regelmäßige Räume zur Verständigung und Umsetzung des Bewohnerwillens sorgen für größtmögliche Sicherheit für alle Beteiligten. Auf diese Weise können nicht mehr indizierte Krankenhauseinweisungen vermieden werden. In sensiblen Kommunikationsräumen entstehen abgestimmte individuelle und selbstbestimmte Notfallplanungen hinsichtlich ethisch sensibler Entscheidungen sowie medizinscher, pflegerischer, psychosozialer und spiritueller Wünsche, Willensbekundungen, Bedürfnisse sowie Behandlungsmaßnahmen. Die Begleitung am Lebensende ist häufig multiprofessionell und sektorenübergreifend. Eine gemeinsame vorausschauende Planung ist vernetzt nach innen wie nach außen. Möglichst wenig Reibungsfläche an den Schnittstellen erhöht die Versorgungsqualität von schwerkranken Menschen und ihren Zugehörigen.

Ziele:

In dieser zertifizierten Weiterbildung werden Sie befähigt, eine frühe Beratung für die Entscheidungen am Lebensende durchzuführen und darüber hinaus für Ihre Einrichtung die gesundheitliche Versorgungsplanung zu koordinieren und die Organisations- und Durchführungsverantwortung zu übernehmen. Die gesundheitliche Versorgungsplanung lehnt sich an das internationale Konzept des „Advance Care Planning“ (ACP) an. Im Rahmen der gesundheitlichen Versorgungsplanung soll es betroffenen Menschen, ihrem sozialen Netz sowie den gesetzlichen Betreuern ermöglicht werden, Vorstellungen zu entwickeln über (palliativ-)medizinische-pflegerische Interventionen und Grenzen. Darüber hinaus ihre Fragen zu stellen und ihre Bedürfnisse zu formulieren in Bezug auf existenzielle emotionale und psychosoziale Wünsche und Sorgen sowie zu möglicher spiritueller Begleitung. Die Autonomie und die Lebensqualität von Menschen stehen dabei im Mittelpunkt. Dazu werden Grundlagen zur systemischen Beratungskompetenz, palliativmedizinisches und pflegerisches Fachwissen, eine hospizliche Haltung und Netzwerkkompetenzen vermittelt.

Inhalte:

  • Koordinierung der gesundheitlichen Versorgungsplanung (§ 132g Abs. 3 SGB V) – einrichtungsintern und -extern
  • Durchführungsverantwortung für den gesamten Beratungsprozess
  • Systemische Beratungskompetenz in sensiblen und herausfordernden Gesprächen
  • Palliativpflegerisches und medizinisches Fachwissen
  • Ethisch-rechtliche Grundlagen zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Strukturieren und Moderieren von (palliativen) Fallgesprächen
  • Dokumentation von vorbereitender Krisen- und Notfallplanung
  • Kooperation und Mitwirkung in einem regionalen palliativen Netzwerk
  • Barrierefreie Kommunikation für Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Bitte beachten Sie:
Peergruppenarbeit (kollegialer Austausch außerhalb der Präsenztage), Konzeptentwicklung für die gesamte Organisation zum § 132g und eine Abschlussarbeit sind Bestandteile dieser Weiterbildung.

Zielgruppe:
Für die Berufsgruppen der Mediziner*innen, Pflegekräfte, Medizinische Fachangestellte, Sozialarbeiter*innen, Heilerziehungspfleger*innen, Erzieher*innen und vergleichbare Ausbildungen

1. Teil: Theorie und Praxis (60 UE):

  • 7 Tage

1. Zertifizierung: Antrag auf anteilige Personalstelle kann bei den jeweiligen Landeskassen gestellt werden.

2. Teil – Praxisphase:

  • 2 Tage Reflexion und Coaching der durchgeführten Beratungsprozesse / ethisch-rechtliche und ethisch medizinische Aspekte
  • 2 Tage Reflexion und Coaching der durchgeführten Beratungsprozesse plus Abschlusspräsentation der Teilnehmer*nnen

2. Zertifizierung für Landeskasse sollte spätestens nach Ablauf eines Jahres nach 1. Antrag eingereicht werden.

Termine

Montag10.11.202509:00 – 17:00 Uhr
Dienstag11.11.202509:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch12.11.202509:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag13.11.202509:00 – 17:00 Uhr
Freitag14.11.202509:00 – 17:00 Uhr
Montag19.01.202609:00 – 17:00 Uhr
Dienstag20.01.202609:00 – 17:00 Uhr
Montag23.03.202609:00 – 17:00 Uhr
Dienstag24.03.202609:00 – 17:00 Uhr
Montag01.06.202609:00 – 17:00 Uhr
Dienstag02.06.202609:00 – 17:00 Uhr

Weitere Start-Termine

Diese Fortbildung startet außerdem an folgenden Terminen:

    • Kursnummer: H25-1110

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    Teilnahmegebühr
    1.430,00

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