Bildungswerk Aachen
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub
Sie haben Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG).
Als Arbeitnehmer*in in NRW haben Sie für Ihre berufliche und politische Weiterbildung in der Regel Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr, d. h. Sie können sich fortbilden, ohne dafür auf Ihren Erholungsurlaub zurückgreifen zu müssen. Anspruchsberechtigt nach diesem Gesetz sind Arbeiter*innen und Angestellte, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben (Arbeitnehmer*innen). Als Arbeitnehmer*innen gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten sowie ihnen Gleichgestellte und andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmer*innenähnliche Personen anzusehen sind.
Als Bildungsurlaub anerkannt sind grundsätzlich Veranstaltungen, die an mindestens drei zusammenhängenden Fortbildungstagen stattfinden. Die entsprechenden Fortbildungen sind mit „Bildungsurlaub“ gekennzeichnet.
Der Inhalt der Weiterbildung ist nicht auf die ausgeübte Arbeitstätigkeit beschränkt. Die Fortbildungsinhalte bei der beruflichen Weiterbildung sollten in der beruflichen Tätigkeit aber zumindest zu einem mittelbaren Vorteil für den Betrieb führen.
Sie werden auf Antrag von der Arbeit freigestellt. Lohn und Gehalt müssen weiterhin gezahlt werden. Wenn Sie sich für eine Fortbildung angemeldet haben, müssen Sie Ihrem Betrieb bis spätestens sechs Wochen vor Fortbildungsbeginn die entsprechende Bescheinigung, die Sie von uns auf Anfrage erhalten, vorlegen.
Bis spätestens drei Wochen nach Ihrer Mitteilung müssen Sie eine Zu- oder Absage erhalten haben. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Reaktion Ihres Betriebes vorliegt, gilt die Freistellung als erfolgt. Nur aus betrieblichen Gründen oder wegen Urlaubsansprüchen anderer Arbeitnehmer*innen kann die Teilnahme abgelehnt werden. Dies muss jedoch innerhalb von drei Wochen nach der Mitteilung schriftlich, mit der Angabe von nach dem AWbG zulässigen Gründen, erfolgen.
Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann in Absprache mit dem Betrieb auf 10 Bildungsurlaubstage zusammengefasst werden.
Grundsätzlich sind unsere Bildungsurlaubsfortbildungen im Sinne des AWbG anerkannt und benötigen keine Einzelgenehmigung, da das Bildungswerk Aachen eine staatlich anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung ist (AZ: IV C 2-21-8-2539/92).
Achten Sie auf unseren Hinweis „Bildungsurlaub“ bei den Fortbildungen.
10.11.2025 – 02.06.2026
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