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Implementierung von Palliative Care - Sonstige Einrichtungen
In Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in Krankenhäusern, geriatrischen Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten
Seit 2015 gibt es das Hospiz- und Palliativgesetz. Dieser gesetzliche Rahmen sieht die Erweiterung von palliativer Versorgung in allen Bereichen des Gesundheitswesens vor. Dabei ist u. a. die gesundheitliche Versorgungsplanung (§132g Abs. 3 SGB V) ein qualifiziertes Beratungsangebot für die Entscheidungen am Lebensende ein zentrales Anliegen des Gesetzgebers. Zu Beginn wird eine gezielte Standortbestimmung durchgeführt, um den fachlichen und konzeptionellen Bedarfen von Palliativer Versorgung gerecht zu werden. Die Kooperation mit dem regionalen Palliativen Netzwerk ist ein wichtiger Teil von nachhaltiger sektorenübergreifender gemeinsamer Patientenversorgung am Lebensende. In allen Phasen des Projektes stehen konzeptionelle, strukturelle und fachliche Aspekte von Palliativer Versorgung im Mittelpunkt.
Ziele:
Zu Beginn steht eine gezielte Profilerstellung auf die jeweilige Institution hin. Eine Steuergruppe setzt die festgelegten Ziele um. Für die jeweilige Organisation werden passgenaue Fortbildungen entwickelt und durchgeführt. Durch ein qualifiziertes Beratungsangebot sollen Menschen – möglichst mit barrierefreier Kommunikation – befähigt werden, individuell und selbstbestimmt ihren eigenen Willen zu formulieren sowie ethisch sensible Entscheidungen für ihr Lebensende zu treffen. Die Mitarbeiter*innen werden mit den vier Säulen hospizlich-palliativer Arbeit vertraut gemacht. Sie entwickeln in begleiteten Prozessen Qualitätsstandards, nehmen an Basisschulungen teil, die die vorausschauende Notfallplanung mit Hilfe von palliativen Fallbesprechungen praxisnah integrieren.
Inhalte:
- Moderieren und Strukturieren von palliativen Fallbesprechungen
- Stärken-/Schwächen-Analyse der Einrichtung
- Aktualisierung eines Palliativkonzeptes
- Einsatz und Dokumentation von Notfallplanungen
- Fortbildung und Praxisbegleitung von Mitarbeiter*innen / Teams
- Kooperation mit einem regionalen palliativen Netzwerk
- Gesundheitliche Versorgungsplanung (§ 132g Abs. 3 SGB V)
Zielgruppe:
Leitungen, Leitungsteams und Mitarbeitende des Gesundheitswesens
Bitte nehmen Sie bei Interesse oder Fragen Kontakt mit uns auf.