Bildungsscheck
Fortbildung zum halben Preis ! Der Bildungsscheck NRW
Gute Nachrichten für Weiterbildungswillige: mit dem Bildungsscheck NRW können Sie in den Jahren 2006 und 2007 an beruflichen Fortbildungen teilnehmen und zahlen nur die Hälfte. Die andere Hälfte der Teilnahmegebühren übernimmt das Land NRW nach Prüfung der Zulassungsbedingungen bis zu einer maximalen Höhe von 500 € (gilt seit ab 01.06.07).
Anspruchsberechtigte
Voraussetzung ist: Sie sind bei einem kleinen oder mittleren Unternehmen bis zu 250 Arbeitnehmern (in Einzelfällen auch mehr) beschäftigt und wohnen in NRW. Oder Sie sind selber ein kleiner oder mittleres Unternehmen in NRW, das seine MitarbeiterInnen weiterbilden möchte.
Procedere
In beiden Fällen kontaktieren Sie eine der vor Ort ansässigen Bildungsberatungsstellen und beantragen dort den Bildungsscheck für das von Ihnen ausgesuchte Seminar. Nach Genehmigung des Bildungsschecks melden Sie sich dann schriftlich bei uns an. Sie – oder Ihr Arbeitgeber – überweisen uns dann Ihren Anteil an der Teilnahmegebühr, wir bekommen den Bildungsscheck und lösen ihn anschließend bei der zuständigen Stelle ein.
Unsere Seminare sind für das Bildungsscheck-Verfahren anerkannt.
Wir informieren Sie gerne jederzeit ausführlich über das unkomplizierte Verfahren. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns ein Email.
Weitere Details unter www.bildungsscheck.nrw.de
Bildungsprämie
Finanzspritze für Bildungshungrige - die Bildungsprämie
Mit dem Prämiengutschein unterstützt die Bundesregierung Erwerbsfähige, die sich weiterbilden wollen – unabhängig von Bildung und finanzieller Situation. Lebenslanges Lernen für alle lautet die Devise.
Wer wird gefördert?
Einen Prämiengutschein in Höhe von maximal 500 Euro können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam veranlagten) nicht übersteigt. In einer Prämienberatung prüfen geschulte Beraterinnen und Berater die individuellen Voraussetzungen der Interssierten und geben den Prämiengutschien aus. Damit übernimmt der Bund 50 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro.
Was wird gefördert?
Einmal jährlich die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung. Sie darf nicht innerbetrieblich stattfinden und muss über eine arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen. Auch der Besuch von Messen oder Kongressen wird nicht unterstützt.
Wie wird gefördert?
Sie kontaktieren eine der vor Ort ansässigen Bildungsberatungsstellen. Im Rahmen einer Prämienberatung werden die persönlichen Voraussetzung, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Wenn sie erfüllt sind, erhalten sie einen Gutschein.
Die Beratungsstelle nennt auf diesem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel und geeignete Weiterbildungsanbieter (z.B. das Bildungswerk Aachen). Sie erklärt die Finanzierungsmöglichkeiten.
Nach Erhalt des Prämiengutscheines melden Sie sich bei uns schriftlich für das entsprechende Seminar an. Sie – oder Ihr Arbeitgeber – überweisen uns dann Ihren Anteil an der Teilnahmegebühr, wir bekommen den Prämiengutschein und lösen ihn anschließend bei der zuständigen Stelle ein.
Unsere Seminare sind für das Prämiengutschein-Verfahren anerkannt.
Wir informieren Sie gerne jederzeit ausführlich über das unkomplizierte Verfahren. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns ein Email.
Weitere Details unter: