Bildungswerk Aachen

Fallseminar Modul 1 - Fachweiterbildung Palliativmedizin für Mediziner*innen

In vielen Bereichen der medizinischen Versorgung ist der Bedarf einer palliativen Versorgung sowohl im ambulanten wie im stationären Bereich des Gesundheitswesens eine notwendige und häufig sogar zentrale Option. Palliativmedizinische Expertise hilft bei chronisch schwerer Erkrankung, bei Nebenwirkungen von Medikamenten wie z. B. bei Chemotherapien, in akuten Krisen, die überwunden werden können sowie in der letzten Lebensphase. Die individuelle Lebensqualität bei möglichst geringer Symptomlast ist angestrebtes gemeinsames Ziel.

Ziele:
Die vier Dimensionen von der Begründerin der modernen Hospiz- und Palliativbewegung Cicely Saunders sind in der Versorgung integraler Bestandteil. Medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Kompetenzen sind manches Mal gemeinsam gefragt und manches Mal nur eine oder zwei Säulen der der palliativen Betreuung und Versorgung. In den bundesweiten Gesetzgebungen ist über die Jahre ein Rahmen entstanden für spezialisierte ambulante wie stationäre Palliativversorgung. Regionale Netzwerke zur übergreifenden Behandlung von Patient*innen und ihren Zugehörigen sind Teil des gemeinsamen Konzeptes. Diese Fragestellungen und weitere werden die Inhalte der Weiterbildung prägen.

Inhalte:

  • Symptomkontrolle in den vier Dimensionen
  • Kommunikation in herausfordernden Situationen
  • Begleitung von Angehörigen
  • Bewältigungsstrategien von belasteten Familiensystemen
  • Medikamentenversorgung in palliativen Situationen
  • Ethisch-rechtliche Fragestellungen
  • Gesundheitliche Versorgungsplanung - Advanced Care Planning
  • Krankheitsbilder am Lebensende
  • Diversitätssensible Palliativversorgung
  • Sinndeutung und Spiritualität am Lebensende
  • Regionale palliative Netzwerke
  • Praxisrelevante Fallarbeit


Bitte beachten Sie:
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung sind (je nach zuständiger Ärztekammer) folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Facharztanerkennung in einem Fach mit Patientenbezug
  • Die Teilnahme an der 40-stündigen Kursweiterbildung Palliativmedizin (Grundkurs)
  • Ein Jahr praktische Tätigkeit in einer anerkannten Einrichtung der Palliativmedizin oder
  • insgesamt 120 Stunden Palliativmedizin Fallseminare (M1 bis M3)


Nach Empfehlung der DGP sollte bei der Durchführung der 4 x 40 Stunden ein Mindestzeitraum von einem Jahr eingehalten werden, da die Fallseminare 6 Monate Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten in einer palliativmedizinischen Einrichtung ersetzen sollen. Einen „Maximalzeitraum" gibt es nicht.
Die jeweiligen Module sollten "einzeln" absolviert werden, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, die Erkenntnisse anzuwenden und Ihre Erfahrungen zu reflektieren.


Laut den curricularen Vorgaben der Bundesärztekammer ist folgende Reihenfolge einzuhalten:
1. Kurs-Weiterbildung (früher: Grund- bzw. Basiskurs)
2. Die Module 1 und 2 können in beliebiger Reihenfolge belegt werden
3. Die Teilnahme am Modul 3 setzt die Punkte 1 und 2 voraus


Die Fallseminare
Die Fallseminare einschließlich Supervision dienen der Übung, Vertiefung und Ergänzung der in der Kurs-Weiterbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Es wird überwiegend problemorientiert und teilnehmerzentriert gearbeitet.

Referenten: